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Gehört die Hobbyjagd auf den Prüfstand?

Es sind Schlagzeilen mit der immer gleichen Überschrift. „Jäger verwechselt … „

Ob sich die Verwechslung sich z.B. auf Wildschwein mit Pferd oder Nutria mit Mensch bezieht, um nur ein paar Beispiele zu nennen, sorgen für Unverständnis. Die Jagdverbände sind stolz auf ihre steigenden Mitgliedszahlen. Eine öffentlich zugängliche Statistik über Unfälle bzw. Todesfälle führt der Deutsche Jagdverband nicht? Man verweist dort nur auf die Statistik der zuständigen Berufsgenossenschaft. Das ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Dort werden, verständlicherweise nur die Versicherungsrelevanten Unfälle aufgeführt. Zitat < Bitte beachten Sie, dass wir als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft nur Arbeitsunfälle nach § 8 SGB VII in unserer Statistik führen, die in unserer Zuständigkeit (§ 123 SGB VII) liegen. > Eine allumfassende Statistik aller Unfälle welche auch, nicht in Zuständigkeit der SVFLG fallen, gibt es nicht? Todesfälle werden nur aufgeführt und statistisch erfasst, wenn im Totenschein auch Feuerwaffe angegeben ist. Hier ist sehr viel Freiraum für wilde Spekulationen und Verschwörungstheorien.

Wenn es nicht im Totenschein steht, ist es auch nicht passiert? Zumindest scheint dies die Position der Jagdverbände zu sein. Es hinterlässt den faden Beigeschmack, das man möglichst im guten Licht dastehen will.

Dies wird auch durch die Tatsache untermauert, das sobald die Polizei einen „Unfall“ untersucht, kein ICD Code vergeben wird. Dann wird diese Angelegenheit in der Kriminalstatistik des BKA aufgeführt. Dort wird leider nicht unterschieden ob sich der Vorfall durch legale oder illegale Waffen ereignet hat. (Quelle BKA)

Immer mehr gehen dem „Hobby“ Jagd nach. Die wenigsten mit eigenem Revier aber wohl als Statussymbol und dem „grünen Abitur“ und dem damit verbundenen vollumfänglichen Wissen über alles und jedes bezüglich Tier und Wald? Eine Behauptung, die nicht nur ich, stark bezweifle.

Ein paar erschreckende Tatsachen.

Mit dem Erwerb eines Jagdscheins, dürfen die Inhaber*in unbegrenzt viele Langwaffen (Gewehre) und unbegrenzt viel Munition besitzen. Ohne jegliche Begründung. Ein Nachweis über Munitionsverbrauch ist nicht erforderlich.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__13.html

Mit dem Erhalt eines sogenannten Tagesjagdscheins ( maximal 14Tage gültig) darf man zwar keine Waffen kaufen aber unbegrenzt viel Munition. Dies muss man mir so erklären, das ich es auch verstehe. Man leiht sich für die Jagd eine Waffe, soweit klar. Dann geht man in ein Waffengeschäft, legt den Tagesjagdschein vor und kauft Munition. In unbegrenzter Höhe? Egal für welches Gewehr? Ich stelle mir das so vor. Man geht in ein Waffengeschäft und sagt: „Guten Tag liebe Verkäufer*in. Ich hätte gerne 1.000 Schuss Kaliber X, 5.000 Schuss Kaliber Y und 10.000 Schuss Kaliber Z.“ Ob es sich so wirklich zuträgt weiß ich nicht. In der Theorie wäre es jedoch möglich. Ich vermute, das verantwortungsbewusste Waffengeschäftsinhaber*innen absurde und unrealistische Bestellungen verweigern aber auch hier weiß ich es nicht. Reine Spekulation meinerseits.

Die Jäger, welche ich persönlich kenne, haben auch nur die für sie notwendigen Waffen (3-5 Gewehre) und auch haben sie keine Unmengen von Munition zu Hause. Die Mehrheit der Jäger*innen geht verantwortungsbewusst und sensibel mit diesem brisanten Thema um. Das sind auch die größten Kritiker der Hobbyjagd. Nur möchten sie verständlicherweise ihre Namen hier nicht lesen. Hier greift der Journalistische Quellenschutz.

Wie gefährlich das unorganisierte Jagen ist, beschreibt ausgerechnet der Jagdausrüster Frankonia in seinem Blog. Auszug: Viele Jagdpächter erfahren vom Beginn der Erntearbeiten dadurch, dass sie die Erntemaschinen auf den Feldern sehen. Dann werden hektisch alle Leute zusammentelefoniert, die eine Waffe tragen dürfen. Die Schützen trudeln nach und nach ein und werden aufgefordert, sich irgendwo ein gutes Plätzchen zu suchen. Es herrscht ein ständiges Kommen und Gehen, weil die ersten sich schon wieder verabschieden. Keiner hat den Überblick, keiner weiß, wo die anderen Schützen stehen. Die Jagdteilnehmer stehen direkt am Schlag und rücken mit jeder abgeernteten Bahn nach. Wenn die Rotte aus dem Mais flüchtet, feuern die zu ebener Erde stehenden Jäger aus allen Rohren. Werden dann noch dunkle Klumpen im Mais beschossen oder den schon weit entfernten, hochflüchtigen Sauen ein paar flache Schüsse hinterher geschickt, dann wird es richtig gefährlich. Den gesamten Beitrag gibt es hier

Jagd und Alkohol? Natürlich nicht, schreit der gesunde Menschenverstand. Tja, was soll ich dazu schreiben? Eine gesetzliche Promillegrenze gibt es nicht. Nur die Empfehlung, das man die Jagd nüchtern betreiben soll. Ein oder zwei Schnäpse vorneweg sind doch wohl erlaubt? Wer, wie ich, im Besitz eines Kenntnisnachweises für Drohnen ist, dürfte das kaum glauben. Denn lt. Gesetzgeber ist es wohl für die Allgemeinheit gefährlicher ist eine Drohne zu steuern als mit einem Gewehr zu schießen? Wie komme ich dazu? Hier verweise ich nur zu gerne auf die Homepage des Deutschen Jagdverband, denn dort steht: Zitat: “ Unabhängig davon empfiehlt der DJV dringend, vor und bei der Jagd mit Schusswaffen auf jeglichen Alkoholgenuss zu verzichten. Die Grenze ab der ein Jäger für den Umgang mit Waffen unter Alkoholeinfluss als waffenrechtlich unzuverlässig gilt, sollte aber aus Sicht des DJV nicht bei 0,0 Promille Blutalkohol gezogen werden. Es sollte in jedem Fall eine Einzelfallprüfung erfolgen. “ Zitat Ende. Wer bitte prüft im Einzelfall ob ein Jäger zuviel getrunken hat? Andere Jäger? Die Polizei wird vermutlich nicht zur Alkoholkontrolle vor Beginn einer Gesellschaftsjagd eingeladen. Wäre aber bestimmt eine interessante Maßnahme.

Will ich die Jagd verbieten? Wer als „Hobby“ das töten von Tieren hat sollte sich selbst reflektieren.

Übrigens. Die größten Kritiker der Hobbyjäger sind Berufsjäger und Förster. Im Unterschied zu den Freizeitjägern haben die das ja auch über mehrere Jahre gelernt bzw studiert Die haben ja auch ein richtiges Abitur und keinen Wochenendlehrgang absolviert.

Noch etwas hinterlässt einen faden Beigeschmack. Es sind nicht nachvollziehbare Urteile gegen Jäger wie z.b. dieses vom Landgericht Bad Kreuznach.

Der Jäger hatte im November 2018 bei einer Treibjagd in der Gemeinde Dalberg durch einen Schuss aus seinem Jagdgewehr eine 86-jährige Frau in ihrem Garten tödlich verletzt. Er soll gegen eine Anweisung des Jagdveranstalters verstoßen haben, wonach Schüsse nicht in Richtung des Dorfs abgegeben werden durften. Der Jäger soll aber zweimal in Richtung Dorf geschossen haben, um Wildschweine zu erlegen.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Im Berufungsprozess vor dem Landgericht nahm der Angeklagte nun seine frühere Aussage zurück, er sei bei einem Schussversuch ausgerutscht, und der Schuss habe sich gelöst. Er räumte ein, dass er Schüsse zum Dorf hin abgegeben habe, wie der Gerichtssprecher sagte.

Muss das sein?Ich habe einen Wolf gestreichelt